### Kündigung wegen Cannabiskonsums in der Wohnung: Was Mieter wissen sollten

Der Konsum von Cannabis in der eigenen Mietwohnung kann für Mieter zu unerwarteten rechtlichen Konsequenzen führen. Zwei jüngste Gerichtsurteile haben dies deutlich gemacht und Mieter vor potenzielle Risiken gewarnt. In diesem Artikel werden wir die rechtlichen Aspekte und die möglichen Folgen eines solchen Konsums in der Mietwohnung beleuchten.

#### Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für eine Kündigung wegen Cannabiskonsums in der Wohnung basieren auf den §§ 543 und 569 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese Paragraphen regeln die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.

#### Erhebliche Störung des Hausfriedens

Ein wichtiger Aspekt, der zu einer fristlosen Kündigung führen kann, ist die erhebliche Störung des Hausfriedens. Dies kann durch verschiedene Faktoren geschehen:

– **Geruchsbelästigung**: Der Konsum von Cannabis kann zu einer erheblichen Geruchsbelästigung im Treppenhaus und in der Nachbarschaft führen. Insbesondere wenn minderjährige Kinder im Haus wohnen, kann dies gesundheitliche Bedenken aufwerfen und eine erhebliche Belästigung darstellen.
– **Handel mit Betäubungsmitteln**: Wenn der Mieter in seiner Wohnung mit Betäubungsmitteln handelt, kann dies zu einer erheblichen Störung des Hausfriedens führen. Dies wurde in einem Fall bestätigt, in dem in der Wohnung eine Feinwaage und Bargeld in Höhe von 2.000 Euro gefunden wurden.
– **Tyrannisieren von Nachbarn**: Weitere Gründe für eine fristlose Kündigung können das Bedrohen und Beleidigen von Nachbarn sein. Diese Verhaltensweisen können den Hausfrieden erheblich stören und rechtfertigen eine Kündigung.

#### Professioneller Cannabisanbau

Ein noch gravierenderer Fall ist der professionelle Anbau von Cannabis in der Mietwohnung. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, ohne dass eine vorherige Abmahnung erforderlich ist. Ein solcher Anbau stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen mietrechtliche Verpflichtungen dar und kann nicht als Bagatelle abgetan werden.

#### Medizinischer Konsum und Rechtfertigung

Ein häufiges Argument von Mietern, die Cannabis konsumieren, ist der medizinische Bedarf. Allerdings reicht es nicht aus, einfach zu behaupten, dass der Konsum aus medizinischen Gründen erfolgt. Eine ärztliche Verordnung oder Bestätigung ist erforderlich, um diesen Konsum zu rechtfertigen. Ohne solche Dokumente kann der Vermieter die fristlose Kündigung durchsetzen.

#### Fazit

Mieter sollten sich der rechtlichen Risiken bewusst sein, die mit dem Konsum von Cannabis in der Mietwohnung verbunden sind. Eine erhebliche Störung des Hausfriedens, der Handel mit Betäubungsmitteln oder der professionelle Anbau von Cannabis können allein ausreichen, um eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zu rechtfertigen. Es ist daher ratsam, den Konsum von Cannabis so zu gestalten, dass andere Mieter nicht belästigt werden und keine rechtlichen Konsequenzen drohen.

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